Die Kosten für die Tätigkeiten eines Architekten richten sich in der Regel nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Das Honorar nach der HOAI errechnet sich nach folgenden Bemessungskriterien:
Wenn diese Bemessungskriterien bekannt sind, wird das Honorar nach der Honorartafel der HOAI festgestellt. Wird der Architekt nicht mit allen Leistungen beauftragt, so kann er nur ein Honorar abrechnen, das dem übertragenen Leistungsumfang entspricht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines individuellen Honorars zum Beispiel nach Stundenaufwand oder als Pauschale o.ä.